Aktualisierung zu unserem Artikel vom 28.5.2021 (siehe ganz unten).
Kündigungen, Kündigungen, Kündigungen ... Mit den Formulierungen "Langsam wird es gruselig" und "Tanz der Anwälte" berichteten wir am 28.5.21 über einen weiteren haarsträubenden Kündigungsfall im Pankower Kleingartenwesen. Wir haben erläutert, warum wir die Kündigung und die Aufrechterhaltung der Kündigung für rechtswidrig hielten.
Wie von uns vorausgesagt, wurde die Kündigung inzwischen zurückgenommen. Das war übrigens bisher in allen Fällen, die wir aufgegriffen haben, ebenso. Das menschliche Leid, das allerdings hierbei (durch äußerst fragwürdige Kündigungen) verursacht wurde, war unserer Meinung nach unnötig und vermeidbar.
Zurecht berichteten wir in dem Artikel (in einem besonderen Abschnitt) auch "Über die Probleme der Frau Kleinau mit staatlichen Institutionen" unterschiedlichster Art - im Hinblick auf gerichtliche und behördliche Entscheidungen: Siehe HIER.
Das Lärmen der Blechbüchsen geht also weiter: Siehe HIER.
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Wieder ein neuer haarsträubender Fall
Kündigungen, Kündigungen, Kündigungen, Kündigungen
Tanz der Anwälte - Immer feste druff - Langsam wird es gruselig
- Artikel vom 28.5.2021 -
Das Kleingartenrecht muß durchgesetzt werden. Fälle, die ein energisches Aufgreifen sinnvoll machen würden, gibt es in Pankow mit Gewissheit. STATTDESSEN traf es den Gartenfreund L.
Erneut erachten wir Kritik an Viola Kleinau (sie ist Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.) für angebracht. Es kann so nicht weitergehen im Pankower Kleingartenwesen, denn allmählich wird es wirklich gruselig. Wenn der Traum vom eigenen Garten wieder einmal zum Alptraum wird. Mehrfach berichteten wir bereits über äußerst fragwürdige gegen Pankower Kleingärtner gerichtete Unterpachtvertrags-Kündigungen (vgl. bspw. den Fall des älteren Pankower Kleingärtner-Ehepaares, der für die beiden älteren Leute existenzbedrohend wurde: h i e r).
Tanz der Anwälte
Auch in jüngster Zeit nahmen etliche Pankower Kleingärtner diesbezüglich mit uns Kontakt auf (von Daheim II, Arkenberge, Krugpfuhl und von vier weiteren KGA's). Der "Tanz der Anwälte", eine mit gutem Grund von uns bereits mehrfach bemühte Formulierung (vgl. h i e r), im Hinblick auf die Verbandspolitik des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V., geht weiter - sei es im Zusammenhang mit Kündigungen oder auch mit unliebsamen Meinungsäußerungen von unterschiedlicher Seite. Gegen uns wurde leider bisher seitens des Bezirksverbands keine Klage eingereicht (bspw. für den Fall etwaig erfolgter Falschbehauptungen), obwohl wir mehrfach dazu aufgefordert haben - nach im Auftrag von Viola Kleinau gegen uns gerichtete anwaltliche Androhungen von Klagen. Aber diese Klageandrohungen hat wohl niemand ernst genommen, wir nicht, und die andere Seite wahrscheinlich auch nicht. Ein fruchtloser Einschüchterungsversuch. Es blieb bei der Androhung; Klage wurde gegen uns nicht eingereicht. Schade: Im Gerichtssaal ließen sich Wahrheiten sehr gut an's Tageslicht bringen: Und ist das denn etwas Schlechtes ?
Die Probleme der Frau Kleinau mit staatlichen Institutionen
Wir unsererseits hatten indessen bei einer Gelegenheit prozessrechtlich die Möglichkeit der Klageerhebung gegen Viola Kleinau (gegen Viola Kleinau als Privatperson) und taten es sofort - und das Amtsgericht Bernau hat konsequent und zügig gegen Viola Kleinau entschieden (siehe h i e r), ebenso wie mehrere Behörden in Berlin und Brandenburg (siehe h i e r), die unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt haben. Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (der übrigens die drei an ihn gerichteten legitimen Fragen noch immer nicht beantwortet hat: Siehe h i e r), werden gewiss wissen, warum Sie gegen uns keine Klage einreichen. Über die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) einerseits und Viola Kleinau und Friedhelm Schipper andererseits (zur Frage der Interessengegensätze im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung 2016) haben wir ja mehrfach berichtet (vgl. u.a. h i e r).
Mit Behörden, Justiz, Gerichten scheint es bei Viola Kleinau also offenbar nicht so gut zu laufen (wir werden hier mit Gewissheit weiter berichten !) - und unzählige Gartenfreunde in ganz Deutschland schauen kopfschüttelnd nach Pankow, indessen besteht bei Viola Kleinau weiterhin erheblicher Eifer beim Ausspruch von Kündigungen ggü. Pankower Kleingärtnern:
Das Kleingartenrecht muß kompetent durchgesetzt werden
Die Notwendigkeit der Durchsetzung des Kleingartenrechts ist unbestritten; manchem Kleingärtner muss das verdeutlicht werden. Aber: Es ist schon auffallend, wie oft der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. seinen Rechtsstandpunkt nicht durchsetzen kann bzw. wie vglw. oft auch Kündigungen wieder zurückgenommen werden, bevor es zum Prozess kommt. Aus meiner Sicht ein Desaster, insofern in all DIESEN Fällen überhaupt zunächst eine Kündigung ausgesprochen wurde - die naturgemäß immer menschliches Leid erzeugt. Wenn rechtskonform und fehlerfrei gearbeitet wird, dann wäre ein solches Desaster m.E. nach kaum erklärbar. Es ist keineswegs gottgewollt und unvermeidbar, dass ein Rechtsstreit verloren geht bzw. eingeleitete rechtliche Schritte sich als nicht durchsetzbar erweisen. Liegen allerdings erhebliche Rechtsverstöße vor -und grobe Fehler und Verstöße schon im Vorfeld-, dann (nur dann !) ist das Desaster vorprogrammiert. Ein dilettantisches Jammern über die bösen Gerichte, die angeblich nicht streng genug seien ggü. den so schrecklich unartigen Kleingärtnern, ist überflüssig und lenkt nur ab von den wirklichen Ursachen. Im nachfolgenden Absatz gestatte ich mir die Darlegung meiner Meinung dazu.
.... , dass es einer Sau graust
Ich habe jahrzehntelang (jetzt nicht mehr) Ordnungsrecht und ordnungsrechtlichen Bescheidaufbau unterrichtet (Themenfelder, die denen zumindest verwandt sind, die kleingartenrechtlichen Auflagen- und Abmahnungsschreiben zugrunde liegen) und hier auch oft Prüfungen an staatlichen Instituten abgenommen. Und ich konnte mir andererseits inzwischen auch zahlreiche "Vorgänge" aus dem Bereich des Pankower Kleingartenwesens näher ansehen; alles Fälle, bei denen direkt der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. aktiv wurde. Und so darf ich mit absoluter innerer Sicherheit feststellen, dass die professionelle Qualität der Arbeit des Bezirksverbands, jedenfalls in diesem Bereich, gelinde ausgedrückt haarsträubend ist. Das ist wirklich meine Überzeugung. Diese/meine Behauptung wäre in einer Gerichtsverhandlung ganz zweifellos verifizierbar. In einigen Fällen lautete daher mein Kommentar: "Ein Elend in solchem Ausmaß, dass es einer Sau graust." Eine andere Kommentierung war in manchen Fällen schwerlich möglich:
Denn hier ist bisweilen nichts von jener Professionalität zu beobachten, die Viola Kleinau bei der Gründung der Makler-GmbH, u.a. für Datschenanlagen, im Jahre 2016 an den Tag gelegt hat (vgl. dazu: h i e r / "Nicht verwandt und nicht verschwägert"). Alles nur eine Frage der Prioritäten ? Nun, das gegen Viola Kleinau ergangene Urteil des Amtsgerichts Bernau ist in diesem Zusammenhang, wenn es um vorhandene oder nicht vorhandene Professionalität geht, ebenfalls interessant (h i e r).
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Auch der nachfolgend geschilderte noch laufende Kündigungsfall mutet an, als würde es sich um eine jener unheimlichen Novellen von Dürrenmatt handeln:
Allmählich wird's wirklich gruselig. Man fragt sich, was hier aus dem Ruder läuft und welche Motive hier auf Seiten des Bezirksverbands vielleicht noch eine Rolle spielen könnten.
Der Pankower Kleingärtner L. hat seinen Kleingarten, den er zusammen mit seiner Lebensgefährtin genießt, im Jahre 2018 übernommen. Beide sind Kleingärtner mit Herz und Seele. Bei der Gartenkontrollbegehung im Jahre 2019 wurden keine Mängel in der kleingärtnerischen Nutzung festgestellt. Sehr viel Mühe, Fleiß und einige tausend Euro haben die beiden in den Garten gesteckt. Er ist zu einem Lebensinhalt geworden.
Der Garten befindet sich in der KGA Krugpfuhl. Dort gibt es nur einen 2.Vorsitzenden; das Amt des/der 1.Vorsitzenden ist vakant, sodass der Bezirksverband und damit Viola Kleinau dort zusätzliche Aufgaben wahrnehmen.
Die Fakten
Mit Schreiben vom 29.4.2021 erhielt Gartenfreund L. ein Schreiben, mit dem ihm das Unterpachtverhältnis gekündigt wurde. Er war zu diesem Zeitpunkt mit 134,39 Euro im Zahlungsrückstand, wie es in dem Schreiben heißt: "Eine Zahlung über diesen Betrag ist bis zum heutigen Tag nicht ... eingegangen." Hinzuweisen ist dabei auf folgendes:
- Bis zum heutigen Tage wurde die Kündigung aufrecht erhalten. Der rückständige Betrag wurde allerdings längst überwiesen. Es bleibt also lediglich der Umstand, dass ein kleiner Betrag verspätet überwiesen wurde.
- Gartenfreund L. beteuert, dass er eine etwaige der Kündigung vorausgegangene Mahnung/Abmahnung nie erhalten habe. Dieser Umstand ist juristisch bedeutsam. Zwar ist bei einer ordentlichen Kündigung eine vorhergegangene Abmahnung ggf. nicht erforderlich, aber dennoch kann einer Abmahnung insofern Bedeutung zukommen (auch im Kontext der ordentlichen Kündigung), als erst ihre Missachtung durch den Empfänger dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht (vgl. Urteil des BGH vom Nov. 2007, VIII ZR 145/07). Insofern ist der Umstand einer nicht erfolgten Abmahnung in die Gesamtabwägung, unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallprüfung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, ggf. durchaus mit einzubeziehen. Letzteres ist nicht immer der Fall, aber doch häufig.
- Gartenfreund L. beteuert, dass ihm mündlich zugesagt wurde, dass die Angelegenheit (Überweisung der 134,39 Euro) bis zum 1.6.2021 Zeit hätte. Nun kann er das indessen nicht beweisen. Berücksichtigt werden sollte aber auch:
- Gartenfreund L. war monatelang in sehr erheblicher Weise gesundheitlich beeinträchtigt, war auch längere Zeit in der REHA, konnte sich zeitweise kaum bewegen. Die Lektüre der ärztlichen Berichte ist ziemlich erschütternd. Inzwischen ist L. auf dem Weg der Besserung und will auch bald wieder mit der Gartenarbeit beginnen. Seine Lebensgefährtin erledigt momentan/vorübergehend den größten Teil der Gartenarbeit.
Auch wenn L. naturgemäß nicht beweisen kann, dass ihm mündlich Zahlungsaufschub gewährt wurde (im Hinblick nämlich auf seine Gesundheit bzw. die REHA und seine sehr begrenzte Handlungsfähigkeit), ganz egal, auch wenn man diesen Aspekt (Zahlungsaufschub) also einmal völlig außer Acht lässt, so muss man dennoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung der Kündigung haben:
Dafür sprechen der vergleichsweise geringe Betrag (134,39 Euro), die Tatsache, dass dieser Betrag ja inzwischen längst bezahlt wurde, eine anzuratende Berücksichtigung der monatelangen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des L., das Fehlen einer vorangegangenen Mahnung/Abmahnung (wie L. beteuert), sowie die erhebliche Mühe, der Fleiß und das Geld, das beide in den letzten Jahren in den Kleingarten investiert haben. Der Kleingarten des L. hat 530 Quadratmeter, ist also vglw. groß. Er ist, wie bereits erwähnt, ein Lebensinhalt für L. und seine Lebensgefährtin geworden.
Vgl. zur Thematik von Kündigungen u.a. das Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 16.5.2019 (10 C 234/18), wonach ein Zahlungsrückstand, der inzwischen -nach erfolgter Kündigung- beglichen wurde, in bestimmten Fällen die Aufrechterhaltung der Kündigung treuwidrig macht. Auch wird die Notwendigkeit der „Einzelfallprüfung“ (d.h. die Berücksichtigung ALLER Umstände des Einzelfalles im Kontext der Verhältnismäßigkeit) in derartigen Zusammenhängen immer wieder vom Bundesgerichtshof dezidiert betont: Vgl. u.a. Urteil des BGH vom 9.11.2016 (VIII ZR 73/16). Die in den vorgenannten und in anderen Urteilen benannten Rechtsgrundsätze sollten auch bei den hier zu betrachtenden Zusammenhängen (Kündigung eines Unterpachtvertrages) nicht gänzlich ignoriert werden.
Garten-Teilungen / 70,- Euro pro Kleingarten
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass einige Pankower Gartenfreunde die Befürchtung hegen, dass die seitens des Pankower Bezirksverbandes erstaunlich große Bereitschaft zur Kündigung von Kleingarten-Unterpachtverträgen auch dadurch motiviert sein könnte, dass der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. Garten-Teilungen in energischer Art und Weise beabsichtigt. Dies würde zwar die Anzahl der Kleingärtner erhöhen, die im Rahmen ihrer Jahrespacht jeweils 70,- Euro Verbandsabgabe an den Bezirksverband zu zahlen hätten. Indessen würde ich die Verquickung einer solchen Zielsetzung (einerseits) mit einer rechtlich fragwürdigen Kündigung von Kleingarten-Unterpachtverträgen (andererseits), für unethisch und verwerflich halten.
Betrachtet man sich die Gesamtumstände des vorliegenden Falles, einschließlich der Vorgeschichte (und hier wären in einer Gerichtsverhandlung noch weitere Dinge zu benennen, die „merkwürdig“ anmuten), so erscheint die Vorgehensweise des Bezirksverbands äußerst unangemessen. Anders als ein ggf. am Kleingartenwesen und am Wohl von Kleingärtnern desinteressierter Grundstückseigentümer oder Grundstücksmakler (mit oder ohne GmbH), sollte ein „Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.“ auch die Interessen der Kleingärtner stärker berücksichtigen. Der "Tanz der Anwälte" ist indessen entbehrlich.
Anwälte besser mit anderer Zielsetzung einsetzen
Einen energisch betriebenen Anwaltseinsatz empfehlen wir dem Bezirksverband bzw. der Frau Viola Kleinau stattdessen vor allem dort, wo Kleingärtner und Kleingartenvereine den Schutz ggü. Grundstückseigentümern und deren Kündigungsambitionen benötigen. Hier scheint es indessen in den letzten Jahren eine ausgeprägte Bereitschaft zum Einsatz von Anwälten nicht gegeben zu haben. Die gegen den Bezirksverband gerichtete verbitterte Kritik vieler (ehemaliger) Kleingärtner "abgewickelter" Pankower Kleingartenanlagen zeugt davon (siehe unter anderem h i e r). Wir werden darauf zurückkommen.
Axel Quandt
Oberamtsrat a.D. (zur Person des Herausgebers h i e r )
und Iris Westermann
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Auszug aus unserem Artikel vom 10.5.2021 :
Lieber Herr Schipper, liebe Frau Kleinau, Sie können machen, was immer Sie wollen, Spagat, Handstand, oder beides gleichzeitig, es hilft alles nichts:
Die Blechbüchsen , die an Ihren Rockschößen an einer Schnur hängen und lärmend hinter Ihnen her klappern, werden Sie nicht mehr los. Nicht nur in
Berlin blickt man auf Sie. Und auf diesen Blechbüchsen ist u.a. zu lesen / steht geschrieben :
- Gründung der Makler-GmbH (u.a. für
Datschenanlagen) im Jahre 2016 - mit über 25.000,- Euro privatem Einlagekapital und vollem persönlichen Haftungsrisiko :
HIER und HIER
- Das "Für-Dumm-Verkaufen" der Pankower Kleingärtner - mit der Behauptung (in einer öffentlichen "Klarstellung" des Bezirksverbands), wonach mit der GmbH keine Gewinninteressen verfolgt werden, was unternehmensrechtlich nicht möglich ist : Siehe unter anderem : HIER
- Mißachtung von
Interessengegensätzen (auch wenn Sie, Herr Schipper und Frau Kleinau, hier anders denken als bspw. die Generalstaatsanwaltschaft Berlin): HIER und HIER
- "Nicht verwandt und nicht
verschwägert" (auch nicht mit sich selbst ? ) : HIER (besonders interessant ! )
- Die Frage der
Raummiete : HIER
Indessen ist die Auflistung bei weitem nicht abschließend (vgl. unter anderem das Urteil des Amtsgerichts Bernau : HIER ).