Sehr geehrter Herr Düring-Bienemann (Vorsitzender der KGA Hoffnung),
Sie sprechen von
„Schrittfehlern“ beim BV.
Ich indessen spreche von Sprachtricksereien, Blödsinn, Panik.
Ihre ggü. der Öffentlichkeit in diesen Tagen gemachten Aussagen und Formulierungen haben in Inhalt und Duktus eine ganz verblüffende Ähnlichkeit mit denen des Rolf Müller. Zufall ? Des Weiteren klingt das alles sehr nach Panik. Ihre Aussagen enthalten zahlreiche Fehler. Auf einige will ich eingehen. Am Ende dieses Schreibens dann ein Gütevorschlag.
Vorab ein Hinweis:
Die Misere des Pankower Bezirksverbands der Gartenfreunde ist selbst verschuldet. ICH habe die „verschwundenen“ 600.000,- Euro nicht unter meinem Bett versteckt. ICH habe Kontrollpflichten seitens des BV-Vorstands in der Kleinauzeit nicht vernachlässigt. ICH habe kein Pilotengehalt erhalten. ICH habe nicht ein Insolvenzverfahren angeordnet, sondern das Gericht. ICH habe nicht das Bestehen der Gemeinnützigkeit verneint, sondern das Finanzamt. ICH habe die §§ 51 ff. Abgabeordnung nicht geschaffen, sondern der Deutsche Bundestag. ICH habe die juristische Aussage, wonach die eigene Gemeinnützigkeit gefährdet wird, wenn einem nicht gemeinnützigen Verein Geld „freiwillig“ geschenkt wird, nicht erschaffen; das kommt von verschiedenen Fachanwälten für Steuerrecht und vom Finanzamt für Körperschaften I. Ich halte es lediglich für verantwortunglos, dies zu verschweigen.
Nun zu einigen Ihrer vielen fehlerhaften Aussagen (in beliebiger Reihenfolge):
Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit ist beim BV aberkannt. Das ist unzweifelhaft. Müller hat es verbandsöffentlich eingeräumt: Vgl. die Presseberichte Ende letzten Jahres: Googeln: Stichworte: „Lügenaffäre“, „Zurückrudern“, „Vertrauensverlust“ u.a. ... Daß hier jetzt schon wieder Herumgezetert wird ist peinlich. Übrigens: Explizite Gemeinnützigkeits-Aberkennungs-Bescheide gibt es verwaltungstechnisch garnicht. Körperschaftssteuerbescheide indessen kommen als Rechtsfolge naturgemäß immer erst mit großer zeitlicher Verzögerung. Gehen Sie doch hin zum Finanzamt für Körperschaften I; einige Andere waren ja auch dort. Das Ganze erinnert also wieder an Sprachtrickserei. Das Alles als „Schrittfehler“ zu bezeichnen (ein von Ihnen verwendeter Begriff), ist unangemessen.
Das Urteil des Amtsgerichts Pankow vom 13.1.25 bezieht sich UNMITTELBAR auf mich und auf meinen KGV, aber es enthält auf Seite 1 eine Aussage, die generelle Bedeutung hat (nicht nur für meine KGV), nämlich dass der Beschluss der BV-Delegiertenversammlung vom November 2023 keine juristische Relevanz hat. Es bleibt bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. DAS ist wesentlich.
Eine neue Satzung des BV ist noch nicht wirksam. Auch hier liegen Sie also falsch.
Eine Körperschaftssteuerbescheidung hätte bei einem so winzigen KGV wie dem Ihren wesentlich geringere Konsequenzen als bei einem 10 oder 20 mal größerem KGV. Hier sind Sie also zumindest sehr „ungenau“.
Müller arbeitet nicht auf ehrenamtlicher Basis, sondern er wurde als Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt eingestellt, was allg. bekannt ist. Auch hier liegen Sie also falsch, informieren die Öffentlichkeit falsch.
Der FAIRBUND..... ist nicht nur in Sachsen tätig, sondern in etlichen Bundesländern. Auch hier liegen Sie also falsch. Übrigens: Dem FAIRBUND wurde die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt.
„Familienwirtschaft“ liegt vor. Herr Müller hatte mir für diese meine Äußerung eine Klage angekündigt/versprochen. Ich bat darum, diese Zusage bitte einzuhalten. Das ist jetzt schon sehr lange her. Klage wurde leider nicht eingereicht.
Ellen Müller ist nicht einfach nur Gartenfachberaterin, sondern vollverantwortliches BV-Vorstandsmitglied. Und das war sie schon zur Kleinauzeit.
Und so geht es weiter ... und weiter .... und weiter.
Viele Dinge, die man kaum mit dem Wort „Schrittfehler“ gutreden kann.
Hier mein Gütevorschlag:
Sofortige Beendigung der Familienwirtschaft und ein energisches Bemühen darum Viola Kleinau, Ellen Müller und andere finanziell persönlich (gesamtschuldnerisch) heranzuziehen. Wenn diese Bitte mit Vehemenz vorgebracht wird, dann wird man bei zuständiger Stelle auf offene Ohren stoßen. Davon bin ich überzeugt. Findet mein „Gütevorschlag“ eine Annahme, dann werde ich mich energisch für die Erhaltung des BV einsetzen.
Berlin, den 20.2.2025 Axel Quandt