Die starke Kleingärtner-Schutzvorschrift des § 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:

 

Werden Pankower Kleingärtner, wie von Tim Eisert gefordert, das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ...

 

... und die Alt-BV-Vorstandsmitglieder (Viola Kleinau, Gerd Hardt, u.a. ...) damit im Ergebnis auch in Schutz nehmen vor etwaigen Versuchen einer vereinsrechtlich-gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme zu persönlichen Regresszahlungen ?

 

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung.  Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.

 

Zum Thema der nachfolgende Sprachtext vom 21.8.23:  Bitte "DOWNLOAD" anklicken:

 

Download
Es gibt keine Pflicht zur Pacht-Doppelzahlung ! Sprachtext von Axel Quandt (Koordinator Kritische Pankower Kleingärtner) vom 21.8.23.
PTT-20230821-WA0002.mp4
MP3 Audio Datei 7.7 MB

Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)